Zivil-Militärische Zusammenarbeit und Aufgaben des Landeskommando Baden-Württemberg

Für einen sehr interessanten und informativen Vortrag zum obigen Thema dürfen wir Herrn Oberstleutnant Müller vom Landeskommando Baden-Württemberg danken. Neben den aktuellen Herausforderungen für die Bundeswehr sowie der sichtheitspolitischen Lage konnte er im Rahmen seiner Prsäsentation den anwesenden Reservisten die umfangreichen Aufgaben des Kommandos im Frieden, im Krisen- sowie im Spannungsfall näherbringen. Einen Schwerpunkt bildete die Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Katastrophenschutz sowie alle Hilfs- und Rettungsorganisationen. So war das Landeskommando bei allen Großschadenereignissen und der Flüchtliingshilfe mit Aktiven und Reservisten im Einsatz. „Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt“. Gemäß dem Artikel 35 GG (1)  können die Streiträft im Rahmen der Amtshilfe wie etwa bei Hochwasser oder Schneekatastrophen helfen. Bei Ausnahmesituationen im katastrophischem Ausmaß kann die Bundeswehr aufgrund Artikel 35 GG (2) zur Absicherung, Beseitigung von Sprengstoffen und ähnlichen Aufgaben berechtigt werden. Der Einsatz von Streikräftem im Inland kann lediglich aufgrund Artikel 87 a GG Innerer Notstand erlaubt werden. Hierzu muss die Kapazität der Polizei voll ausgeschöpft sein. Insgesamt hat das Landeskommando 1010 Stellen für Reservisten. 360 entfallen auf die drei Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskompanien, 50 für den Stabsdienst im Kommando selbst und 500 auf die Kreis- und Bezirksverbindungskommandos in den Landkreisen und Regierungspräsidien. Zusätzlich betreut das Kommando die 11000 Reservisten der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit in Baden-Württemberg.